Mannheim United Darts Open

09. Mai 2026

Vereinsgaststätte des MFC 08 Lindenhof

Promenadenweg 15

68199 Mannheim

56 Teilnehmer

Turnierordnung

Mit der Anmeldung zu einem Turnier des DC Mannheim United e.V. erkennen die Teilnehmer diese Turnierordnung sowie die jeweilige Turnierausschreibung als verbindliche Teilnahmebedingungen an.


Stand 15.03.2026

§1 Allgemeine Regeln
1. Veranstalter der Turniere ist der DC Mannheim United e.V., nachfolgend Veranstalter genannt.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle Dartspieler. Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich.
3. Gespielt wird nach den gültigen Regeln der BDL (Badische Dart Liga) und des BWDV
(Badischer/Württembergischer Dartverband), soweit in dieser Turnierordnung keine abweichenden
Regelungen getroffen wurden.
4. Von allen Teilnehmern wird ein sportliches und respektvolles Verhalten gegenüber Mitspielern,
Turnierleitung und Zuschauern erwartet.
5. Die Turnierleitung behält sich vor, Teilnehmer bei grobem Fehlverhalten, unsportlichem Verhalten
oder Verstößen gegen diese Turnierordnung vom Turnier auszuschließen.
6. Änderungen im Turnierablauf bleiben dem Veranstalter vorbehalten, sofern dies zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Turniers erforderlich ist.
7. Die jeweilige Turnierausschreibung konkretisiert die Durchführung des Turniers und ist
Bestandteil dieser Turnierordnung. Im Falle von Abweichungen zwischen Turnierausschreibung und
dieser Turnierordnung haben die Regelungen der Turnierausschreibung Vorrang.


§2 Anmeldung / Startgeld / Preisgeldausschüttung
1. Die Anmeldung erfolgt über die jeweils vom Veranstalter angegebene Turniersoftware oder über
das entsprechende Anmeldeformular.
2. Der Startplatz ist grundsätzlich erst nach Anmeldung und Zahlungseingang gesichert.
3. Das Startgeld wird zu 100 % als Preisgeld ausgeschüttet.
4. Die Preisgelder werden nach Abschluss des Turniers in bar ausgezahlt.
5. Einzelheiten zu Anmeldung, Startgeld, Preisgeldverteilung, Teilnehmerzahl, Turnierdatum,
Spielort sowie Turnierbeginn werden in der jeweiligen Turnierausschreibung festgelegt.
6. Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, kann der Veranstalter eine Warteliste führen.
Turnierplätze werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. Spieler,
die am Turniertag nicht rechtzeitig anwesend sind, können von der Teilnehmerliste gestrichen
werden. In diesem Fall können anwesende Spieler von der Warteliste nachrücken.
7. Bei Nichterscheinen zum Turnier besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des
Startgeldes, sofern vom Veranstalter nichts anderes bestimmt wird.


§3 Turnierablauf
1. Turniere werden grundsätzlich in einer Gruppenphase mit anschließender Single-KO-Phase
gespielt. 

2. Turnierstruktur, Spielmodus sowie Matchformat werden in der jeweiligen Turnierausschreibung
festgelegt. Turnierstruktur bezeichnet die Anzahl der Gruppen, die Qualifikationsplätze für die
KO-Phase sowie die Größe der KO-Runde. Spielmodus bezeichnet die Spielvariante (z. B. 501
Double Out). Matchformat bezeichnet die Anzahl der zu spielenden Legs.
3. Gruppenwertung: Bei Punktgleichheit innerhalb einer Gruppe entscheidet über die Platzierung in
folgender Reihenfolge: Punkte, Legdifferenz, Anzahl der gewonnenen Legs, direkter Vergleich,
Entscheidungsleg. Das Entscheidungsleg wird als 501 Double Out gespielt; der Anwurf wird durch
Ausbullen bestimmt.
4. Vor jedem Spiel wird durch Ausbullen entschieden, welcher Spieler beginnt. Das Ausbullen
beginnt der erstgenannte Spieler der Spielpaarung.
5. Spieler werden zweimal zum Spiel aufgerufen. Nach dem zweiten Aufruf haben sie maximal 5
Minuten Zeit, sich am entsprechenden Board einzufinden. Andernfalls kann das Spiel als verloren
gewertet werden.
6. Spieler sind verpflichtet, nach Aufforderung durch die Turnierleitung Spiele zu schreiben (callen).
Kommt ein Spieler dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies zu Verwarnung oder
Turnierausschluss führen.


§4 Hausrecht
1. Das Hausrecht liegt beim Veranstalter sowie beim Betreiber der jeweiligen Spielstätte.
2. Den Anweisungen der Turnierleitung sowie des Betreibers der Spielstätte ist Folge zu leisten.
3. Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen nur unter Beachtung der geltenden
Jugendschutzbestimmungen an Turnieren teilnehmen. Gegebenenfalls ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.


§5 Haftung
1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang
mit der Veranstaltung.
3. Für verlorene oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.


§6 Datenschutz und Medien
1. Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmer damit einverstanden, dass während der
Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden können.
2. Diese können für Berichterstattung, Vereinswebsite, soziale Medien und Presseberichte
verwendet werden.


§7 Schlussbestimmungen
1. Entscheidungen der Turnierleitung sind endgültig.
2. In Fällen, die in dieser Turnierordnung nicht geregelt sind, entscheidet die Turnierleitung im Sinne
eines fairen Turnierablaufs.
3. Sollte ein Turnier aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände (z. B. technische
Defekte, Stromausfall, behördliche Anordnungen) nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden
können, entscheidet die Turnierleitung über Fortführung, Wertung oder Preisgeldausschüttung.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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